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Kosten der Koordination von Freiwilligen als Leistungsbestandteil akzeptieren
Freiwilligenorganisationen können Kosten, die für die Koordination und das Management von Freiwilligen entstehen, gegenüber Fördergebern oftmals nicht abrechnen. Dabei geht es nicht um die im Freiwilligengesetz angesprochenen Förderungen, sondern um Leistungsverträge und Förderungen für verschiedene (soziale) Dienstleistungen durch die öffentliche Hand. Freiwilliges Engagement wird dort oft unterstützend eingesetzt, die dafür notwendige Infrastruktur in den Freiwilligenorganisationen kann hingegen nicht abgerechnet werden.
Freiwilliges Engagement spielt bei vielen Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich (z.B. Pflege/Betreuung, Wohnungslosenhilfe) eine wichtige begleitende Rolle. Hier könnten die zuständigen Stellen auf Landes- und Gemeindeebene sensibilisiert werden, bei Leistungsverträgen und Förderungen die Koordination von Freiwilligen als Bestandteil der Leistung zu akzeptieren.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Leistungsverträgen und Förderungen gemacht, bei denen (auch) Freiwillige zum Einsatz kamen?
- Welche Verbesserungen sind hier möglich?
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13 Kommentare
Das wäre eine wichtige Maßnahme, um die Qualität in der Freiwilligenkoordination zu erhöhen und hätte auch unmittelbare Auswirkungen auf die freiwillig Engagierten.
Ausreichend Ressourcen für die Freiwilligenkoordination führen in der Regel dazu, dass sich die Freiwilligen in der Organisation gut begleitet und wertgeschätzt fühlen.
Man könnte dasselbe Abrechnungssystem, (Reisekostenaufwandspauschale) wie es bei Sportvereinen möglich ist, auch für alle anderen Ehrenamtlichen Tätigkeiten übernehmen.
Rückmeldung zur Handlungsempfehlung
Förderungen sind unterschiedlich. Manchmal wird Freiwilligenkoordination professionell berücksichtigt, manchmal wird jedoch schon im Förderaufruf darauf hingewiesen, dass Freiwilligenarbeit "ausdrücklich" erwünscht ist (Kostensenkung) aber nicht abrechenbar. Solange die Akzeptanz vieler Fördergeber bezüglich Freiwilligenarbeit nach dem Motto: "Wurscht, Hauptsache kost nix" ist, solange wird die Qualität der Freiwilligenkoordination immer an dem persönlichen, freiwilligen Mehraufwand der KoordinatorInnen liegen. Die Arbeit mit Freiwilligen ist nichts was einfach so mitläuft...wenn sie professionell - und somit auch zeitlich intensiv ist - und für alle Beteiligten einen außerordentlichen Nutzen hat, dann muss sie auch als solche bewertet und abgegolten werden. Würden jemand in der Privatwirtschaft sagen: "Ah Sie haben ab jetzt die Personalverantwortung für 90 Personen, aber sorry, machen Sie das bitte in Ihrer Freizeit"!? -ich glaube nicht.
Ja, im normalen Arbeitsaltag würde niemand 100 Leute verwalten, Mails schreiben, Infos zukommen lassen, Abrechnungen einreichen, Buchhaltung, Organisation für Events etc. GRATIS machen...
Kostenübernahmen für Koordination aber auch Transparenz über die Leistungen und Wirkungen wären in diesem Bereich sehr wünschenswert.
Die Abgrenzungen der verschiedenen Angebote in Freiwilligenkeit und ähnlichen Formen ist nicht kundenorientiert. Menschen können von sich aus unterscheiden, ob sie eine Leistung freiwillig machen oder z.B. mit dem Dienstleistungsscheck, das kann auch von Fall zu Fall variieren. Für die Menschen die um Hilfe anfragen, Organisationen die "helfende" suchen sollten jede Unterstützung an einer Stelle bekommen. Sonst entstehen Strukturen nebeneinander die nicht hilfreich sind.
Neben der Berücksichtigung von Koordination von Freiwilligen als Leistungsbestandteil bei Leistungsverträgen und Förderungen sind generell Sozialkriterien und der Mehrwert von Freiwilligkeit im Vergaberecht aufzunehmen. Bei Projekten, wo Eigenleistungen der Projektträger beizusteuern sind, sollen als derartige Eigenleistungen auch die entsprechend bewerteten und durch Freiwillige erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden.
Notwendigkeit ist gegeben. Overheadkosten entstehenden bei jeder Freiwilligentätigkeit. Ein bestimmter Prozentsatz wäre jeweils festzulegen. Zu berücksichtigen wären auch die Kosten für das zur Koordination benötigte Personal. Insbesondere für den überbordenden Bürokratismus bei Beantragung und Abrechnung ist geschultes Personal unumgänglich, dies können die Freiwilligen nicht bewältigen., Dieser Subventionsverwaltungsaufwand ist mit zu Subventionieren.
Es sollte zwischen Förderungen und Leistungsverträgen differenziert und für jede Form die passende Lösung gefunden werden.
Zusätzlich zur Berücksichtigung der Kosten der Koordination von Freiwilligen könnten ehrenamtlich erbrachte Leistungen bei Förderungen, die von der förderungswerbenden Organisationen Eigenleistungen voraussetzen, in Form einer, vom Ausmaß des Projekts abhängigen, Pauschale oder in den abzurechenden Overheadkosten Berücksichtigung finden.
Es sollte außerdem klarer formuliert werden, dass freiwilliges Engagement in der eigenen Organisation (aber einem anderen Arbeitsfeld) möglich ist (z.B. ein ehrenamtlicher Rettungsdienst von administrativen Mitarbeitenden).
Vor allem für Weiterentwicklung von Freiwilligenorganisationen, welche in erster Linie von Ehrenamtlichen geführt werden, notwendig.
Wenn Freiwilligenarbeit in Projekten oder im laufenden Betrieb eines Vereines vorkommt, dann ist es m.E. Aufgabe der Fördergeber, zeitgemäße, von Qualitätsansprüchen getragene Rahmenbedingungen mitzufinanzieren. Die Haltung, den Mehrwert der Freiwilligentätigkeit für die Gesellschaft zu nutzen, muss Entscheidungsträger/innen mehr wert sein als bisher. Daher befürworte ich ebenfalls die standardmäßige Berücksichtigung von Kosten für die Koordination der Freiwilligen bei der Förderung von Projekten und laufendem Betrieb. Im besten Fall könnte das überarbeitete Freiwilligengesetz vorsehen, dass bei Kostenaufstellungen in Förderansuchen stets auch Kosten für qualitätsvolle und für Freiwilligenarbeit erforderliche Rahmenbedingungen (z.B. Koordinationsstellen, Anerkennungskultur, Versicherungsbeiträge, Fahrtkostenersatz) vorkommen, unabhängig von sonstigen Overhead-Kosten.
Ein gesunder Mix aus freiwillig Engagierten und hauptamtlich finanziertem Personal , welches begleitet und unterstützt, wird langfristig zum Erfolg führen und auch künftig Innovationen ermöglichen.
Eine Begleitung von Ehrenamtlichen und Freiwilligen wird immer wichtiger. Diese Verantwortung müssen Organisationen übernehmen. Dafür braucht es die Möglichkeit Kosten für Personal bei öffentlichen Förderungen abrechnen zu können. Dies ist dringend nötig für Qualitätssicherung.
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