Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Kosten der Koordination von Freiwilligen als Leistungsbestandteil akzeptieren
Freiwilligenorganisationen können Kosten, die für die Koordination und das Management von Freiwilligen entstehen, gegenüber Fördergebern oftmals nicht abrechnen. Dabei geht es nicht um die im Freiwilligengesetz angesprochenen Förderungen, sondern um Leistungsverträge und Förderungen für verschiedene (soziale) Dienstleistungen durch die öffentliche Hand. Freiwilliges Engagement wird dort oft unterstützend eingesetzt, die dafür notwendige Infrastruktur in den Freiwilligenorganisationen kann hingegen nicht abgerechnet werden.
Freiwilliges Engagement spielt bei vielen Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich (z.B. Pflege/Betreuung, Wohnungslosenhilfe) eine wichtige begleitende Rolle. Hier könnten die zuständigen Stellen auf Landes- und Gemeindeebene sensibilisiert werden, bei Leistungsverträgen und Förderungen die Koordination von Freiwilligen als Bestandteil der Leistung zu akzeptieren.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Leistungsverträgen und Förderungen gemacht, bei denen (auch) Freiwillige zum Einsatz kamen?
- Welche Verbesserungen sind hier möglich?
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Notwendigkeit ist gegeben. Overheadkosten entstehenden bei jeder Freiwilligentätigkeit. Ein bestimmter Prozentsatz wäre jeweils festzulegen. Zu berücksichtigen wären auch die Kosten für das zur Koordination benötigte Personal. Insbesondere für den überbordenden Bürokratismus bei Beantragung und Abrechnung ist geschultes Personal unumgänglich, dies können die Freiwilligen nicht bewältigen., Dieser Subventionsverwaltungsaufwand ist mit zu Subventionieren.
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