Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Kosten der Koordination von Freiwilligen als Leistungsbestandteil akzeptieren
Freiwilligenorganisationen können Kosten, die für die Koordination und das Management von Freiwilligen entstehen, gegenüber Fördergebern oftmals nicht abrechnen. Dabei geht es nicht um die im Freiwilligengesetz angesprochenen Förderungen, sondern um Leistungsverträge und Förderungen für verschiedene (soziale) Dienstleistungen durch die öffentliche Hand. Freiwilliges Engagement wird dort oft unterstützend eingesetzt, die dafür notwendige Infrastruktur in den Freiwilligenorganisationen kann hingegen nicht abgerechnet werden.
Freiwilliges Engagement spielt bei vielen Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich (z.B. Pflege/Betreuung, Wohnungslosenhilfe) eine wichtige begleitende Rolle. Hier könnten die zuständigen Stellen auf Landes- und Gemeindeebene sensibilisiert werden, bei Leistungsverträgen und Förderungen die Koordination von Freiwilligen als Bestandteil der Leistung zu akzeptieren.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit Leistungsverträgen und Förderungen gemacht, bei denen (auch) Freiwillige zum Einsatz kamen?
- Welche Verbesserungen sind hier möglich?
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Es sollte zwischen Förderungen und Leistungsverträgen differenziert und für jede Form die passende Lösung gefunden werden.
Zusätzlich zur Berücksichtigung der Kosten der Koordination von Freiwilligen könnten ehrenamtlich erbrachte Leistungen bei Förderungen, die von der förderungswerbenden Organisationen Eigenleistungen voraussetzen, in Form einer, vom Ausmaß des Projekts abhängigen, Pauschale oder in den abzurechenden Overheadkosten Berücksichtigung finden.
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