Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Klarheit über die Instrumente und Maßnahmen des Freiwilligengesetzes herstellen
Ein großer Teil der Freiwilligenorganisationen hat noch nie von den Instrumenten und Maßnahmen des Freiwilligengesetzes gehört. Selbst bei jenen, die zumindest davon gehört haben, gibt es nur einen kleinen Anteil, der sie tatsächlich nutzt.
Wichtige Instrumente des Freiwilligengesetzes sind:
- das Freiwilligenweb
- Förderungen von Freiwilligenorganisationen und der Anerkennungsfonds
- der Nachweis über Freiwilligentätigkeiten
- der Freiwilligenbericht und
- der Österreichische Freiwilligenrat
Ein Beispiel: Beim Nachweis über Freiwilligentätigkeit (Freiwilligenpass) kommt es zu einer Vermischung von Bezeichnungen für Instrumente (Pass, Nachweis), die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Die verschiedenen Instrumente des Freiwilligengesetzes sollten daher klar bezeichnet werden. Weiters sollte es eine übersichtliche Anleitung geben, wie diese zu verwenden sind. Ergänzend können Beispiele und Textbausteine zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sollten auf einer Plattform (z.B. im Freiwilligenweb) verfügbar gemacht werden, sodass Organisationen und Freiwillige auswählen können, was für sie nützlich ist. Wenn es begleitende Maßnahmen (z.B. Workshops) gibt, sollten diese auf der selben Unterseite zu finden sein.
Sind Ihnen die Instrumente des Freiwilligengesetzes bekannt?
Welche Instrumente und Maßnahmen sind für Sie besonders, welche weniger wichtig?
Wie könnten die Instrumente und Maßnahmen des Freiwilligengesetzes unverwechselbarer und nutzerfreundlicher gemacht werden?
Diese Handlungsempfehlung wurde angenommen, weil:
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12 Kommentare
insbesondere im Bereich der formellen Freiwilligen (Ehrenamt) kaum bekannt
Ich habe festgestellt, dass selbst bei alteingesessenen Vereinen, weder das Freiwilligenweb noch der Freiwilligenpass, wirklich bekannt sind. Meistens geht's in die Richtung "macht mal einfach".
Sowohl das Freiwilligenweb als auch der Freiwilligenpass inkl Freiwilligengesetz sollten besonders bei Vereinen mehr forciert werden. Jeder Vereinsvorstand sollte bei Gründung und Anmeldung (oder Änderungseintragung) darüber aufgeklärt werden. Es ist doch nichts einfacher, als den Verantwortlichen ein entsprechendes Informationsblatt mit weiterführenden Links in die Hand zu drücken.
Nach dem Motto "Willkommen bei der freiwilligen Tätigkeit, Hier (link) finden Sie das Gesetz zur Freiwilligenarbeit, hier (Link) das Freiwilligenweb, und hier (link) geht's zum Freiwilligenpass". Das ganze kann auch als Textbaustein in jeden Brief an Vereine in die Fußzeile gepackt werden.
Es wäre für das Sozialministerium und das BMI nichts einfacher als den Textbaustein in die Kommunikation einzubauen.
Weiters wäre die Zusammenführung von Vereinsmeldungen und soziales freiwilliges Engagement wünschenswert, dass man nicht von einem zum anderen rennen muss. Das BMI klärt nämlich nicht über das Freiwilligengesetzt auf sondern führt ja nur das Register. Die Registerführung könnte in dem Zusammenhang auch gleich im Sozialministerium angesiedelt werden. Nur vermeintliche Anfragen zur Unbescholtenheit des Vorstandes, die zur Freigabe oder zur Verweigerung einer Eintragung führen, könnte über eine entsprechende Schnittstelle beim BMI angefragt werden.
Eine zentrale Anlaufstelle würde die tatsächliche Verwaltung UND die Informationspflicht der Ministerien und der Gesetzgeber an die eigenen Bürger stark vereinfachen und kostengünstiger machen. Den Freiwilligenorganisationen und dem Freiwilligen selbst bliebe das Rennen zwischen den Ämtern erspart, da er sich nur an ein Amt wenden muss.
Ich bin Präsidentin eines jungen Vereins und bin nur durch Zufall über diese Seite gestolpert. All die Informationen sollte man bei der Gründung eines Vereins erhalten!
Meine Erfahrung, die ich letztes Jahr sammeln durfte, hat gezeigt, dass gerade ein Wandlungsprozess stattfindet!
Die meisten Vereine mit denen ich 2021 zu tun hatte, sind dabei sich zu verjüngen!
Bedeutet, Neubesetzung durch jüngere!
Was zur Folge hat, dass sich viele Vernetzungen, Symbiosen und Partnerschaften erst formieren.
In Österreich gibts das "Freiwilligen Engagement Caritas", das hervorragend vernetzt ist und auch alle Bedürfnisse erfüllen kann, sofern man genau Beschreibt was man braucht!
Rückmeldung zur Handlungsempfehlung
Leider regelt das Freiwilligengesetz nicht das was an der Basis interessant ist und nicht wo es Probelme gibt. Wesentliche Begriffe wie Nachbarschaftshilfe sind nicht definiert. Das informelle Freiwillige Engegament wird nicht berücksichtigt. Anerkennungssysteme kommen nicht vor.
Regelungen die im Vereinsrecht in den Randziffern versteckt sind, wie z.B. Anerkennungen je Stunde (2,2 Euro, etc.) sind nicht gesetzlich geregelt. Auch deren Indezierung nicht. Diese Regelungen, die sich dann auch in Broschüren des BMF finden, werden von den Sozialversicherungen nicht akteptiert. So werden Vorstände von Vereinen ins rechtliche Nirvana geschickt und sie tragen die voll Haftung.
Sport ist besser gestellt als soziales oder Kunst. Sportvereine können 500 Euro mtl. steuerfrei an Trainer zahlen. Für soziales, Kunst, Nachbarschaftshilfen gibt es nur engste Regelungen. Ein Freiwilligengesetz sollte solche Dinge regeln. Das Gesetz mit diesem Namen sollte auch die Bedürfnisse der Freiwilligen sehen.
Ich stimme Ihnen zu, dass einige Inhalte, die "an der Basis interessant" sind im Freiwilligengesetz fehlen.
Meiner Meinung nach wäre eines der zentralsten Themen die Absicherung der Freiwilligen in Form einer österreichweiten Versicherung. Bisher gibt es zwar in einzelnen Bundesländern gute Beispiele, eine allgemeine Lösung fehlt allerdings.
Aus meiner Sicht zählt die finanzielle Anerkennung nicht zu den wesentlichen Themen.
Wertschätzung ist zwar ein zentrales Thema im Freiwilligenbereich. Es gibt aber viel bessere Wege, um diese auszudrücken als durch ein paar Euros pro Stunde.
Maßnahmen die Engagement begünstigen, wie Anerkennungssysteme, Punkte, Zeitgutschriften müssen rechtlich als Ausnahmen definiert werden und nicht der klassischen steurlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sichtweise untergeordnet werden. Freiwillige in den bereichen wie Betreuung, Pflege, Soziales, integration etc. verdienen bessere Bedingungen und klaren Rückhalt. Auch wenn es sich um kleine Initiativen handelt.
Die Verfügbarkeit von entsprechenden Nachweisen über die freiwilligen Tätigkeiten und die dabei erworbenen Kompetenzen ist im Hinblick auf Anerkennung essenziell. Gleichzeitig muss deren Relevanz am Arbeitsmarkt und im Ausbildungsbereich steigen. Gezielte Kampagnen für die Zielgruppe der Arbeitgeber sollen für eine erhöhte Bekanntheit sorgen. Freiwilliges Engagement soll zudem klare Berücksichtigung z.B. bei Studienaufnahmeverfahren finden.
Die Erstellung der Nachweise ist für die Organisationen mit erheblichem Aufwand verbunden. Dieser muss auch entsprechend abgegolten werden.
Grundsätzlich sind mir die Instrumente bekannt, genutzt werden das Freiwilligenweb hauptsächlich als Rekrutierungsplattform und der Freiwilligenbericht als Informationsgrundlage (wobei der FW-Bericht im FW-Web abrufbar ist). Der Rest ist irgendwie nebulos oder wenig praktikabel.
Wünschen würde ich mir eine Versicherungslösung für die in Organisationen tätigen Ehrenamtlichen per Gesetz durch die öffentliche Hand (Haftpflicht, Unfall) - in Wien z.B. gilt das nur für Blaulichtorganisationen, in anderen Bundesländern gibt es dazu gar nichts, österreichweit sowieso nicht.
Aus meiner Sicht lebt Ehrenamt von der Freude am und aus dem Tun, das dem*der einzelnen Freiwillige*n materiell nichts bringt, aber auch nichts kosten soll. Daran sind m.E. diverse Anerkennungsmodi auszurichten. Sonderformen (Freiwilliges Jahr), in denen man nicht nur 3-4 Stunden/Woche tätig ist, sind davon ausgenommen - da ist ein Taschengeld schon vorgesehen.
Die geringe Bekanntheit der Regelungen des Freiwilligengesetztes mag damit zusammenhängen, dass es bisher nur wenige Aspekte darin gibt, die allgemeine Freiwilligenarbeit betreffen, und weit mehr (und ausführlicher) Anteile auf die Regelung der diversen Freiwilligenjahre entfallen. Mit einer substanziellen Neuformulierung, Erweiterung und Ergänzung auch der allgemeinen Teile des Gesetzes kann sich der Wirkungsradius und damit auch die Bekanntheit deutlich erhöhen.
Freiwilligenbericht sowie Freiwilligenweb sind uns bekannt und werden teilweise genutzt. Diese restlichen Instrumente sind uns unbekannt, wobei der Förderungen und Nachweis für uns weniger relevant sind.
Das Freiwilligenweb als reine Werbetafel ist nicht ausreichend und wir haben keine Kenntnis darüber ob unsere Freiwilligen über das Freiwilligenweb zu uns gekommen sind.
Gut wäre es regelmäßige Updates zu Aktualisierung des Freiwilligenwebs zu erhalten.
Der Freiwilligenbericht ist ein guter Überblick für die Entwicklungen im Bereich Freiwilligenarbeit in Österreich, jedoch die Frequenz zu niedrig (alle 4 Jahre) und wir empfehlen eine häufigere Veröffentlichung (1x/Jahr) mit eventuell weniger detaillierten Ergebnissen.
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