Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Einrichtung einer Bundesstiftung an Stelle des Anerkennungsfonds
Der im Freiwilligengesetz vorgesehene Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement kann in seiner jetzigen Form seine Wirkung als zusätzlicher Impulsgeber nicht entfalten. Durch die unselbständige Form und ohne ausreichender budgetärer Bedeckung bleibt er beschränkt.
Nach dem Beispiel der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit einem jährlichen Budget von 30 Mio. Euro (https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ (Externer Link) (Externer Link) (Externer Link)) oder der österreichischen Innovationsstiftung für Bildung (https://innovationsstiftung-bildung.at/de/) soll der Anerkennungsfonds in eine selbständige Bundestiftung (nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz) umgewandelt werden sowie mit eigenen Mitarbeiter*innen und einen eigenen Budget von 5 Mio. Euro ausgestattet werden.
Die Bundestiftung Ehrenamt soll in Folge, abgegrenzt vom Bundesministerium, eine eigene Förderlinie eröffnen (zB Digitalisierung), mit Unternehmen-, Stiftungs- und NPO-Partner zusammenarbeiten können, einen Österreichischen FW-Preis abwickeln sowie einige der Maßnahmen (Beratung, Tagungen, internationale Vernetzung) des Regierungsprogramms übernehmen. Start: 1.1.2023
Diese Handlungsempfehlung wurde angenommen, weil:
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Im Zusammenhang mit diesem Vorschlag halte ich es für wichtig, dass es keine Doppelgleisigkeiten gibt und z.B. die vorgesehenen Aufgaben der neuen Service- und Kompetenzstelle (Beratung, Tagungen, internationale Vernetzung) nicht auch noch von einer anderen Stelle federführend übernommen werden.
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