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Einrichtung einer Bundesstiftung an Stelle des Anerkennungsfonds

Avatar: Handlungsempfehlung Handlungsempfehlung
24.05.2022 20:13  

Der im Freiwilligengesetz vorgesehene Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement kann in seiner jetzigen Form seine Wirkung als zusätzlicher Impulsgeber nicht optimal entfalten. Durch die unselbständige Form und ohne ausreichende budgetäre Deckung bleibt er beschränkt.

Nach dem Beispiel der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit einem jährlichen Budget von 30 Mio. Euro (https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ (Externer Link) (Externer Link) (Externer Link) (Externer Link) external-link(Externer Link)) oder der österreichischen Innovationsstiftung für Bildung (https://innovationsstiftung-bildung.at/de/ (Externer Link) external-link(Externer Link)) soll der Anerkennungsfonds in eine selbständige Bundestiftung (nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz) umgewandelt und mit eigenen Mitarbeiter*innen und einem eigenen Budget von 5 Mio. Euro ausgestattet werden.

Die Bundesstiftung Ehrenamt soll in Folge, abgegrenzt vom Bundesministerium, eine eigene Förderlinie eröffnen (zB Digitalisierung), mit Unternehmens-, Stiftungs- und NPO-Partner:innen zusammenarbeiten können, einen Österreichischen FW-Preis abwickeln sowie einige der Maßnahmen (Beratung, Tagungen, internationale Vernetzung) des Regierungsprogramms übernehmen. Start: 1.1.2023

Im Zusammenhang mit diesem Vorschlag ist darauf zu achten, dass es keine Doppelgleisigkeiten gibt und z.B. die vorgesehenen Aufgaben der nationalen Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für Freiwillige (Beratung, Tagungen, internationale Vernetzung) nicht zusätzlich von einer anderen Stelle federführend übernommen werden.

13 UNTERSTÜTZUNGEN
Einrichtung einer Bundesstiftung an Stelle des Anerkennungsfonds Kommentare 0

Referenz: freiwillig-PROP-2022-05-61
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