Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Ehrenamts-Pauschale
Jede und jeder, der sich freiwillig engagiert, erwartet keinen Lohn für diese Leistungen, die eine große Hilfe für die Allgemeinheit darstellen. Dieses Engagement ist förderungswürdig und erwartet sich dafür Anerkennung.
Als steuerrechtliche einfache Regelung soll eine Ehrenamtspauschale eingeführt werden.
Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbarbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit absolviert wird, soll eingeführt werden.
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Rückmeldung zur Handlungsempfehlung
Eine Ehrenamts-Pauschale in Form eines steuerlichen Absetzbetrags kann ein Anreiz und eine Form der Anerkennung sein. Diese kommt aber nur steuerpflichtigen Personen zu Gute. Menschen mit keinem (z.B. Schüler:innen, Student:innen, Arbeitslose) oder geringem (z.B. Teilzeitkräfte) Einkommen können diesen Absetzbetrag nicht geltend machen.
Um alle Personen zu freiwilligem Engagement zu motivieren, sollten auch andere (finanzielle) Anreize gefunden werden. Hier ist insbesondere auf Frauen und junge Menschen Bedacht zu nehmen. Frauen sind generell mehr im Haushalt tätig oder arbeiten Teilzeit. Junge Menschen befinden sich oft noch in Ausbildung und gilt es sie zuerst für die Freiwilligentätigkeit zu gewinnen sowie nachhaltig zu binden.
.............für die Personengruppe mit geringem bis gar keinem Einkommen sind die gesetzlichen Möglichkeiten einer Negativsteuer anzudenken.
Ehrenamtspauschale analog zum Berufsgruppenpauschale unter Angabe von ZVR Nr. , Ausführung der Funktionstätigkeit von TTMM bis TTMM. Die Verknüpfung von Finanzonline mit dem Zentralenvereinsregister ist unabdingbar.
Nachtrag zum vorherigen Statement. Den steuerlichen Anreiz auf Präsident(in), Kassier(in), Schriftführer(in) und deren Stellvertreter(innen) einzugrenzen (haftender Vorstand)
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