Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Ehrenamts-Pauschale
Jede und jeder, der sich freiwillig engagiert, erwartet keinen Lohn für diese Leistungen, die eine große Hilfe für die Allgemeinheit darstellen. Dieses Engagement ist förderungswürdig und erwartet sich dafür Anerkennung.
Als steuerrechtliche einfache Regelung soll eine Ehrenamtspauschale eingeführt werden.
Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbarbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit absolviert wird, soll eingeführt werden.
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.............für die Personengruppe mit geringem bis gar keinem Einkommen sind die gesetzlichen Möglichkeiten einer Negativsteuer anzudenken.
Ehrenamtspauschale analog zum Berufsgruppenpauschale unter Angabe von ZVR Nr. , Ausführung der Funktionstätigkeit von TTMM bis TTMM. Die Verknüpfung von Finanzonline mit dem Zentralenvereinsregister ist unabdingbar.
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