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Freier Eintritt in öffentlichen Einrichtungen für Menschen, die sich freiwillig engagieren.

Avatar: SIWE SIWE
10.05.2022 14:25  
Angenommen

Für Klient*innen und Kund*innen, die unter einer bestimmten Haushaltseinkommensgrenze leben, gibt es in Österreich Angebote, Freizeitangebote kostenfrei zu nutzen (z.B. Kulturpass, TU WAS!-Pass). Oft begleiten FW/EA Klient*innen/Kund*innen zu solchen Veranstaltungen und nehmen hier eine wesentliche Brücken-Funktion ein: Sie informieren und motivieren die Zielgruppe zur Teilnahme an Aktivitäten, die sie alleine oftmals nicht in Anspruch nehmen würden. Gleichzeitig können Kulturpässe/TU WAS!-Pässe etc. nicht für Begleitpersonen beantragt werden – d.h. die*der FW/EA muss ihr*sein Ticket selbst bezahlen. Nicht allen Organisationen ist es aber finanziell möglich, diese Kosten zu ersetzen. Gefordert ist also eine Gebührenbefreiung – freier Eintritt in öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Sporteinrichtungen) für Menschen, die sich freiwillig engagieren.


Fotocredit: pixabay.com/ichigo121212

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Referenz: freiwillig-PROP-2022-05-40
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Avatar: Martin Oberbauer Martin Oberbauer
15.05.2022 13:00
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Diese Forderung ließe sich gut kombinieren mit einer Einführung einer Freiwilligencard, die - nach standardisierten Kriterien (vgl. Hessen) - Freiwillige bekommen könnten und damit z.B. in Bundesmuseen oder anderen Einrichtungen kostenlosen Eintritt bekommen.

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