Freiwilligenpolitik mitgestalten
#gutefreiwilligenpolitik Bringen Sie Ihre Erfahrung ein und tragen Sie zu guten Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement bei.
Ehrenamts-Pauschale
Jede und jeder, der sich freiwillig engagiert, erwartet keinen Lohn für diese Leistungen, die eine große Hilfe für die Allgemeinheit darstellen. Dieses Engagement ist förderungswürdig und erwartet sich dafür Anerkennung.
Als steuerrechtliche einfache Regelung soll eine Ehrenamtspauschale eingeführt werden.
Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbarbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit absolviert wird, soll eingeführt werden.
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Es sollten in einem Punkt alle Maßnahmen zusammengeführt werden, welche zur Motivation von Freiwilligen dienen, aber auch deren Wünsche zur Bewältigung ihrer Freiwilligenarbeit:
zum Beispiel: Haftungsabsicherung/Versicherungsschutz/steuerliche Benefit, Ehrenamts-Freiwilligenpauschale, Aufwandsersatz, Freistellungen für Einsätze, Aus- und Fortbildungen u.s.w.
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