Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Ehrenamts-Pauschale
Jede und jeder, der sich freiwillig engagiert, erwartet keinen Lohn für diese Leistungen, die eine große Hilfe für die Allgemeinheit darstellen. Dieses Engagement ist förderungswürdig und erwartet sich dafür Anerkennung.
Als steuerrechtliche einfache Regelung soll eine Ehrenamtspauschale eingeführt werden.
Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbarbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit absolviert wird, soll eingeführt werden.
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Es gibt aus Deutschland hervorragende Beispiele, dass z.B. je Stunde gewisse Anerkennung gewährt werden können, bis eine jährliche Obergrenze erreicht ist. Z.B. in der Demenzbegleitung gibt es wirkliche tolle Beispiele dazu. Solche Regelungen sind für Euro, Anerkennungspunkte, Stundengutschriften etc. zu regeln. Eine durchgängige Regelung für Einkommensteuer, Sozialversicherung etc. ist dabei wichtig, sonst gibt es wie in der Broschüre (BMF) in der steht, dass die Regelung (Steuerfrei) nicht für die Sozialversicherung gilt.
Auch im Bereich Km-Gelder gibt es unklare Aussagen, was gilt oder ob sich diese Regelungen mit den Ausführungen in den Randziffern des Vereinsrechts wiedersprechen.
Es braucht eine Wahlfreiheit ob Anerkennungssätze ausbezahlt werden dürfen oder Pauschen gewährt werden. Damit werden Perspektiven für wichtige lokale Vernetzungen und Leistungsfelder erschlossen. Diese könnten z.B. durch eine mtl. Stundenanzahl geregelt werden, wie z.B. Benevol in der Schweiz.
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