Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Ehrenamts-Pauschale
Jede und jeder, der sich freiwillig engagiert, erwartet keinen Lohn für diese Leistungen, die eine große Hilfe für die Allgemeinheit darstellen. Dieses Engagement ist förderungswürdig und erwartet sich dafür Anerkennung.
Als steuerrechtliche einfache Regelung soll eine Ehrenamtspauschale eingeführt werden.
Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbarbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit absolviert wird, soll eingeführt werden.
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Die Frage der Ehrenamtspauschale soll so gestaltet werden, dass eben auch Wenigverdiener:innen sich engagieren können, ohne auch noch finanzielle Lasten zu tragen. Jeder Verein oder jede Körperschaft soll je nach Größe bis zu einem gewissen Ausmaß ihre Freiwilligen mit so einer Pauschale ausstatten können.
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