Freiwilligenpolitik mitgestalten
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Ehrenamts-Pauschale
Jede und jeder, der sich freiwillig engagiert, erwartet keinen Lohn für diese Leistungen, die eine große Hilfe für die Allgemeinheit darstellen. Dieses Engagement ist förderungswürdig und erwartet sich dafür Anerkennung.
Als steuerrechtliche einfache Regelung soll eine Ehrenamtspauschale eingeführt werden.
Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbarbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit absolviert wird, soll eingeführt werden.
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Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbarbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein. Bei der Begünstigung ehrenamtlich Tätiger ist insbesondere auch auf die vielen Jugendlichen und Studenten in Freiwilligenorganisationen, ohne regelmäßiges Einkommen und daher ohne Möglichkeit des steuerlichen Absetzbetrages, zu achten. Eventuell könnte man hier für die Zielgruppe der Jugendlichen und Student:innen das Klimaticket kostenlos zur Verfügung stellen und somit anfallende Reise- und Fahrtkosten entsprechend umweltfreundlich abgelten. eine win win Situation für ALLE Beteiligten.
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