Freiwilligenpolitik mitgestalten
#gutefreiwilligenpolitik Bringen Sie Ihre Erfahrung ein und tragen Sie zu guten Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement bei.
Ehrenamts-Pauschale
Jede und jeder, der sich freiwillig engagiert, erwartet keinen Lohn für diese Leistungen, die eine große Hilfe für die Allgemeinheit darstellen. Dieses Engagement ist förderungswürdig und erwartet sich dafür Anerkennung.
Als steuerrechtliche einfache Regelung soll eine Ehrenamtspauschale eingeführt werden.
Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbarbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit absolviert wird, soll eingeführt werden.
Diese Handlungsempfehlung wurde angenommen, weil:
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Handlungsempfehlung wurde mit anderen zusammengefasst und ist im Ranking hier zu finden:
Liste der Befürworter
Ein Problem melden
Ist dieser Inhalt unangemessen?
Kommentarinformationen
Ihnen wird ein einzelner Kommentar angezeigt
Alle Kommentare anzeigen
Möglichweise wäre eine Berücksichtigung im Rahmen der ASVG ein guter Anreiz. Beispielsweise eine Anrechnung als Ersatzzeit für einen späteren Pensionsbezug. Ähnlich zu den Studienzeiten oder Zeiten der Kinderbetreuung. Wäre kein direkter monetärer Anreiz aber ein Signal, dass sich ehrenamtliche Arbeit auch lohnen kann im Sinne eines Beitrages an die Gesellschaft, der zu einem späteren Zeitpunkt (Pension) auch monetäre Auswirkungen hat.
Kommentare werden geladen ...