Freiwilligenpolitik mitgestalten
#gutefreiwilligenpolitik Bringen Sie Ihre Erfahrung ein und tragen Sie zu guten Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement bei.
Die Abstimmung unterliegt folgenden Regeln:
- Sie können bis zu 5 Handlungsempfehlungen unterstützen.
Kosten der Koordination von Freiwilligen als Leistungsbestandteil akzeptieren
Freiwilligenorganisationen können Kosten, die für die Koordination und das Management von Freiwilligen entstehen, gegenüber Fördergebern oftmals nicht abrechnen. Dabei geht es nicht um die im Freiwilligengesetz angesprochenen Förderungen, sondern um Leistungsverträge und Förderungen für verschiedene (soziale) Dienstleistungen durch die öffentliche Hand. Freiwilliges Engagement wird dort oft unterstützend eingesetzt, die dafür notwendige Infrastruktur in den Freiwilligenorganisationen kann hingegen nicht abgerechnet werden.
Freiwilliges Engagement spielt bei vielen Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich (z.B. Pflege/Betreuung, Wohnungslosenhilfe) eine wichtige begleitende Rolle. Hier könnten die zuständigen Stellen auf Landes- und Gemeindeebene sensibilisiert werden, bei Leistungsverträgen und Förderungen die Koordination von Freiwilligen als Bestandteil der Leistung zu akzeptieren.
Die Notwendigkeit wird in der Online Diskussion betont, da die Arbeit mit Freiwilligen nicht einfach so mitläuft. Ein professionelles Freiwilligenmanagement ist zeitlich intensiv, hat für alle Beteiligten einen außerordentlichen Nutzen und soll daher als solche bewertet und abgegolten werden.
Im besten Fall könnte das überarbeitete Freiwilligengesetz vorsehen, dass bei Kostenaufstellungen in Förderansuchen stets auch Kosten für qualitätsvolle und für Freiwilligenarbeit erforderliche Rahmenbedingungen (z.B. Koordinationsstellen, Anerkennungskultur, Versicherungsbeiträge, Fahrtkostenersatz) vorkommen, unabhängig von sonstigen Overhead-Kosten.
Neben der Berücksichtigung von Koordination von Freiwilligen als Leistungsbestandteil bei Leistungsverträgen und Förderungen sollten generell Sozialkriterien und der Mehrwert von Freiwilligkeit im Vergaberecht aufgenommen werden. Bei Projekten, wo Eigenleistungen der Projektträger beizusteuern sind, sollen als derartige Eigenleistungen auch die entsprechend bewerteten und durch Freiwillige erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden.
Es sollte zwischen Förderungen und Leistungsverträgen differenziert und für jede Form die passende Lösung gefunden werden.
Zusätzlich zur Berücksichtigung der Kosten der Koordination von Freiwilligen könnten ehrenamtlich erbrachte Leistungen bei Förderungen, die von der förderungswerbenden Organisation Eigenleistungen voraussetzen, in Form einer, vom Ausmaß des Projekts abhängigen, Pauschale oder in den abzurechnenden Overheadkosten Berücksichtigung finden.
Es sollte außerdem klarer formuliert werden, dass freiwilliges Engagement in der eigenen Organisation (aber einem anderen Arbeitsfeld) möglich ist (z.B. ein ehrenamtlicher Rettungsdienst von administrativen Mitarbeitenden).
Ein Problem melden
Ist dieser Inhalt unangemessen?
Teilen: