Freiwilligenpolitik mitgestalten
#gutefreiwilligenpolitik Bringen Sie Ihre Erfahrung ein und tragen Sie zu guten Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement bei.
Ranking der Handlungsempfehlungen
25.05.2022 - 23.06.2022
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AMS-Gemeldeten Ehrenamt erlauben
Angenommen
Da momentan Menschen, die beim AMS gemeldet sind, nicht ehrenamtlich arbeiten dürfen, wäre es sehr wichtig, diesen den Zugang zum Ehrenamt zu ermöglichen. Sie können trotz der freiwilligen Tätigkeit dem AMS bei etwaigen Terminen zur Verfügung stehen.
Es hätte mehrere positive Auswirkungen:
- Die Menschen können den Tag strukturiert gestalten
- Sie verlieren nicht so leicht den Anschluss an die Gesellschaft (kein Verlust des Selbstwertgefühls)
- Sie fühlen sich nicht ausgeschlossen und können Sinn generieren
- Der Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt wird erleichtert
- Es können aus der ehrenamtlichen Tätigkeit hauptberufliche Chancen entstehen.
Diese Handlungsempfehlung wurde angenommen, weil:
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Wir haben den Inhalt Ihrer Handlungsempfehlung mit anderen Handlungsempfehlungen zusammengeführt. Er ist hier zu finden: https://freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt/processes/Prozessinformation/f/10/proposals/64?locale=de
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3 Kommentare
Die Fülle der positiven Auswirkungen einer freiwilligen Tätigkeit auf Arbeitssuchende ist - glaube ich - inzwischen kaum umstritten. Dennoch gibt es seitens mancher AMS-Berater/innen nach wie vor Vorbehalte und manchmal raten sie Arbeitssuchenden sogar davon ab oder stellen die Einstellung des Arbeitslosengeldes in Aussicht, sollte man sich freiwillig engagieren.
Aufgrund dieser Vorfälle hat das Netzwerk Freiwilligenkoordination Ende 2021 einen Brief an Sozialminister Dr. Kocher geschrieben. Die Antwort des für das AMS zuständigen Sektionschefs sagt ganz klar aus, dass sich Arbeitssuchende für die Annahme eine 20-Stunden-Stelle bereithalten müssen. Und dass sie sich für Kurse verfügbar halten müssen. Die Verfügbarkeit für AMS-Maßnahmen muss gegeben sein. Und explizit: "Die oben angeführten Verpflichtungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz schließen eine zeitliche Überschneidung mit ehrenamtlichen Tätigkeiten grundsätzlich auch nicht aus."
Das sollten halt die Berater/innen alle wissen. Eine entsprechende Informationskampagne und evtl. sogar einschlägige Weiterbildungen für AMS-Berater/innen halten wir daher für sinnvoll.
Bei allem Respekt für diesen Diskussionspunkt. Aber im ALG finde ich an keiner Stelle ein entsprechendes Verbot. Sollte eine AMS Mitarbeiter*in tatsächlich den Bezug einstellen, würde ich ein Rechtsmittel dagegen einbringen.
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