Freiwilligenpolitik mitgestalten
#gutefreiwilligenpolitik Bringen Sie Ihre Erfahrung ein und tragen Sie zu guten Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement bei.
Freiwilligenrat aufwerten
Folgende Aufgaben sind im Gesetz zum Freiwilligenrat festgeschrieben:
1. Beratung des/der Bundesministers/in für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Fragen der Freiwilligenpolitik,
2. Förderung der Vernetzung, der Zusammenarbeit und der Nutzung von Synergien innerhalb der Zivilgesellschaft/Freiwilligenorganisationen,
3. Erstattung von Vorschlägen und Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Freiwilligenpolitik,
4. Mitwirkung an der Konzeption und Schwerpunktsetzung des periodisch zu erstellenden Freiwilligenberichts.
Diesen Aufgaben kann der Freiwilligenrat derzeit wohl kaum nachkommen. Ein Treffen pro Jahr, dabei – schon alleine aufgrund der großen TeilnehmerInnenanzahl – kaum Chance sich einzubringen.
Es wäre z.B. sinnvoll, wenn Freiwilligenorganisationen die Möglichkeit hätten, sich themenspezifisch einzubringen – zum Beispiel im Zuge von Arbeitsgruppen. Ansonsten ist der Freiwilligenrat eher eine Infoveranstaltung als eine Partizipationsmöglichkeit. Bei Anliegen suchen Organisationen eher das direkte Gespräch mit Mitarbeitenden als offizielle Formate zu nutzen.
Die Funktionsdauer von 5 Jahren finden wir relativ lang – vor allem in einem Bereich, in dem sich je nach gesellschaftlichen Themen und Motivation sehr viel tut und es recht viel Änderungen auch auf Organisationsebene gibt.
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Ein Freiwilligenrat pro Bundesland würde einen besseren Zugang zu den dort gültigen länderspezifischen Bestimmungen und Bedarfen von Organisationen verbessern.
Ein Freiwilligenrat sollte jedenfalls unabhängig sein und somit als Kontroll-/Beratungsorgan fungieren. Ähnlich wie ein Betriebsrat in einem Unternehmen. Vielleicht könnte eine andere Konstellation die Flexibilität und Möglichkeiten erhöhen. So könnte vom Freiwilligenrat ausgehend mehr Vernetzungstreffen oder anderen Partizipative Formate angeboten werden.
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