Freiwilligenpolitik mitgestalten
#gutefreiwilligenpolitik Bringen Sie Ihre Erfahrung ein und tragen Sie zu guten Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement bei.
Die Abstimmung unterliegt folgenden Regeln:
- Sie können bis zu 5 Handlungsempfehlungen unterstützen.
Steuerliche Anreize, Gebührenbefreiung und freier Eintritt in öffentliche Einrichtungen für Freiwillige
Als steuerrechtliche einfache Regelung soll eine Ehrenamtspauschale eingeführt werden.
Diese Ehrenamtspauschale soll ein steuerlicher Absetzbetrag von bis zu 800 Euro im Jahr für Aufwendungen (z.B. Kilometergeld, Anschaffungen von Bekleidung, Instrumentenreparaturen, etc.) im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fortbildung, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit absolviert wird, soll eingeführt werden.
Die Frage der Ehrenamtspauschale soll so gestaltet werden, dass auch Wenigverdiener:innen sich engagieren können, ohne finanzielle Lasten zu tragen. Jeder Verein oder jede Körperschaft soll je nach Größe bis zu einem gewissen Ausmaß ihre Freiwilligen mit so einer Pauschale ausstatten können.
Dabei muss sichergestellt sein, dass solche Pauschalen von den Finanzämtern und von den Sozialversicherungen gleich behandelt, d.h. als abgabenfrei angesehen werden.
Für Freiwillige mit geringem bis gar keinem Einkommen sind die gesetzlichen Möglichkeiten einer Negativsteuer anzudenken.
Wichtig ist die Wertschätzung und Würdigung der freiwilligen Tätigkeit auch und nicht zuletzt durch zusätzliche materielle Anreize, wobei aber über deren genaue Ausgestaltung noch zu reden sein wird. Aus Deutschland und der Schweiz gibt es Beispiele, dass z.B. je Stunde eine gewisse Anerkennung gewährt werden kann, bis eine jährliche Obergrenze erreicht ist.
Da die Hilfsorganisationen über Dienstpläne und Zeitaufzeichnungen der jeweiligen ehrenamtlichen Helfer:innen verfügen, wäre es zum Beispiel möglich, die Übermittlung der Zeitaufzeichnungen im Rahmen der Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt durchzuführen. Somit könnten die Stunden bereits durch das FA in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
Möglicherweise wäre aber auch eine Berücksichtigung im Rahmen der ASVG ein guter Anreiz. Beispielsweise eine Anrechnung als Ersatzzeit für einen späteren Pensionsbezug. Eine andere Möglichkeit wären natürlich auch andere Arten der „Entlohnung“, sei es das Klimaticket, Gutscheine für Supermärkte.
Die Forderung hat aber auch Kritiker:innen: sie verweisen auf die Definition im Freiwilligengesetz, wonach Freiwilligenarbeit unentgeltlich zu sein hat. Sie schlagen vor, zunächst Transparenz und Klarheit zu schaffen, wo denn wie viel überhaupt gezahlt wird. Um dann in einem nächsten Schritt über Obergrenzen, Steuerfreiheit etc. zu diskutieren.
Es wird auch davor gewarnt, dass die Einführung eines Absetzbetrags den administrativen Aufwand spürbar erhöhen wird. Eine weniger aufwändige Alternative könnte eine Weiterentwicklung der steuerfreien Kostenersätze sein.
Gefordert wird auch eine Gebührenbefreiung – zum Beispiel freier Eintritt in öffentlichen Einrichtungen für Menschen, die sich freiwillig engagieren. Diese Forderung ließe sich gut kombinieren mit einer Einführung einer Freiwilligencard, die - nach standardisierten Kriterien (vgl. Hessen) - Freiwillige bekommen könnten und damit z.B. in Bundesmuseen oder anderen Einrichtungen kostenlosen Eintritt bekommen.
Ein weiterer Aspekt in dem Zusammenhang: Es sollte möglich sein, Strafregisterbescheinigungen für Freiwillige kostenfrei und online einzuholen. Dann würde auch wegfallen, dass Gemeinden bzw. Polizeidienststellen unterschiedlich Gebühren verrechnen oder verschiedene Formulare verwenden wollen. Die Gebühren könnten erlassen oder refundiert werden.
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